Jung Hans Mack, Jung Hans Schaufler (Schufler) und Kaspar Holtzapffel, alle drei von Weilheim, wegen des Versuchs, in fremde Dienste zu ziehen, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte und gegen eine Bürgschaft von 100 fl pro Mann wieder freigelassen, verpflichten sich, in Zukunft keine fremden Dienste ohne Erlaubnis der Obrigkeit anzunehmen und schwören U. Sie benennen 4 Bürgen, welche im Falle einer Übertretung dieser U. mit 300 fl Poenfall haften. Bürgen: Alt Hans Mack, Hans Batz, Joachim Holtzapfel und Alt Hans Schauffler, ihre Väter, Schwäher, alle vier von Weilheim.