Hans Roller aus Schwaikheim [Rems-Murr-Kreis[, B. zu Stuttgart, gef. daselbst, weil er einen leichtfertigen Lebenswandel geführt, seinen Nachbarn die Hühner weggefangen und mit gemeinen Frauen gegessen hatte, und während seine Frau im Gefängnis war, Tag und Nacht im Frauenhaus gezecht und leichtfertig gelebt hatte, jedoch auf seine Bitte dazu begnadigt, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und dieses sowie die darin liegenden Reichsstädte nie mehr ohne Erlaubnis der württembergischen Obrigkeit zu betreten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwort U. Im Übertretungsfalle soll er ohne weitere Rechtfertigung vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.