Der Römische König Ruprecht teilt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Herzögen, Markgrafen, Grafen, Vizegrafen, Generalvikaren, Baronen, Edlen, Herren, Burggrafen, Amtleuten, Vögten, Kapitänen, Prokuratoren, Ältesten, Baillis, Rittern und Knappen, den Gemeinden und Rektoren von Städten, Burgen, Dörfern und Orten und allen übrigen Getreuen und Untertanen des Heiligen Römischen Reiches mit, daß sein Verwandter Johann Graf zu Sp. der Junge, Inhaber dieser Urkunde, zu Erwerb der Ritterwürde und als Pilger in das Land jenseits des Meeres zu reisen beabsichtigt. Um der Sicherheit des Grafen, seiner Begleiter, Pferde, Kleidung, Kleinodien und Wertsachen besorgt, fordert der König die Angesprochenen auf, den Grafen freundlich aufzunehmen, seine Sicherheit zu fördern und ihn, ungehindert durch Zölle und Abgaben, weiterreisen zu lassen. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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