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Heinrich von Tullau, Konrad Münzmeister, Hans Schletz und Konrad von Rinderbach, Richter und Ratsherren zu Hall, bekunden: Nach Ordnung der Stadt haben vor ihnen Konrad Weckrieder, Bürger zu Hall, und seine Hausfrau dem Sohn Jakob im Barfüßerorden alles vermacht, was sie hinterlassen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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