Heinrich von Tullau, Konrad Münzmeister, Hans Schletz und Konrad von Rinderbach, Richter und Ratsherren zu Hall, bekunden: Nach Ordnung der Stadt haben vor ihnen Konrad Weckrieder, Bürger zu Hall, und seine Hausfrau dem Sohn Jakob im Barfüßerorden alles vermacht, was sie hinterlassen werden.