Graf Bernhard von Eberstein und sein Sohn, Graf Franz von Eberstein, bestätigen auf Ansuchen des Abtes Heinrich von Herrenalb die Punkte des sogenannten großen Ausspruches zwischen Baden und Württemberg und Baden und Herrenalb vom St. Michelstag 1423, welche auf sie oder ihre Angehörigen Bezug haben, namentlich die Beholzigungs- und Waidrechte betreffend.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...