Phillippus van Horde, Vizedominus und Kanoniker der Kirche zu Münster, Besitzer des Amtes Gronover, bekundet, daß zu Zeiten seines verstorbenen Vorgängers im Amte Gronover, des Domherrn Hermanns van Langen, die Magd Katherina to Oene auf die dem Amt gehörige Kottenstätte Potkenshove geheiratet habe und dabei die Zusage erhielt, das eines ihrer Kinder dafür freigelassen werde, wie Herr Wylhem Koep, Domvikar zu Münster, als Testamentsvollstrecker Hermanns van Langen bestätigt hat. Deshalb wird auf Bitten Deytert Potkens und seiner Frau Katherinen deren eheliche Tochter Margaretha Potkens, geboren von Potkenshove im Ksp. Roxel (Roxeler) nunmehr freigelassen. Der Aussteller siegelt. Zeugen: Albert Everhardinck gen. Thyeman und Johannes Dyckhofft, Bürger zu Münster. upn naesten mandach na den sundage Letare

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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