Gorin Steckhlin, B. und Adelbergischer Pfleger zu Weilheim, wegen falscher Fruchtabrechnungen, die durch die Jahresrechnung des Kellers zu Kirchheim, Silvester Eckher, für das Jahr 1563/64 gekommen waren, und wegen Aufdeckung eines Fehlbestandes in seinem Kellereikasten ins Gefängnis gelegt, jedoch auf Fürbitte und nach erfolgter Rechnungsprüfung, die von verordneten Prüfern vorgenommen wurde, unter der Bedingung freigelassen, dass er eine Bürgschaft über 3000 fl aufbringe, die Atzung bezahle und sich weiterhin zur Verfügung der Obrigkeit halte, verspricht, dies auszuführen und zu halten, sich jederzeit auf Anforderung wieder zu stellen, Rede und Antwort zu stehen, Rechenschaft abzulegen, Erstattung zu leisten, in allem nach Recht und Billigkeit zu handeln, und schwört U. Bürgen: Ludwig Geltz der Alte, sein Schwäher, Paulin, Michel und Jung Ludwig Geltz, alle drei Gebrüder, ferner Lienhart Geltz und Jörg Schlatter, alle sechs B. zu Weilheim.