Die Stadtkanzlei Schwäbisch Hall beurkundet, dass vor vier Wochen Johann Jakob Hampele, hällischer Untertan zu Hohenholz, der Stadt Hall um 240 fl und einen Species-Dukaten "Trankgeld" (= Trinkgeld) seine nach Anstößern näher beschriebenen 3 1/2 Viertel gültpflichtigen Waldes in Uttenhofen verkauft, das Objekt als freieigen und unversetzt übertragen und den baren Empfang des Kaufpreises quittiert hat.