Hans Kna(e)sch, Marquart Josen und Michel Koch, die Pfleger der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen, beurkunden: Der Junker und Landhofmeister Hans von Bubenhofen und seine Vorfahren, denen der Allmächtige gnädig sein wolle, haben der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen eine Gülte von 4 lb h für die Kerzen (liechtter) gestiftet, die die Aussteller und ihre Vorgänger schon seit langer Zeit zur Hilfe und Trost aller gläubigen Seelen eingenommen haben. Nachdem Hans von Bubenhofen in seinem Testament bestimmt hatte, dass diese Stiftung auf ewige Zeit gültig sein solle, entschied Ottilie von Bubenhofen, geborene von Bach, auf Mitfasten 1486 mit Wissen und Zustimmung der Aussteller, dass ihre ehelichen Söhne, der Ritter Hans Kaspar von Bubenhofen und der Junker Wolf von Bubenhofen, diese Gülte auf folgende Art und Weise versichern und versorgen konnten: [1] 1 Malter Kernen Haigerlocher Maß und 8 Viertel Hafer, die jährlich als Zins aus den freien Gütern zu Erlaheim (Erlen) fallen und künftig von den Ausstellern eingenommen werden können. [2] 6 Viertel 1 Imi Kernen Rosenfelder Maß, 1 ß h und 20 Eier, die jährlich aus der Mühle von Hans Berthold zu Bubenhofen im Tal fallen, die nach dem Inhalt einer von drei Edelleuten besiegelten Pergamenturkunde von Junker Jörg von Leinstetten gekauft wurde. [3] 6 Viertel 1 Imi Kernen Rosenfelder Maß und 20 Eier, die ebenfalls aus der Mühle von Hans Berthold zu Bubenhofen zinsen und nach dem Inhalt einer von zwei Edelleuten besiegelten Pergamenturkunde von dem Junker Werner von Rosenfeld gekauft wurden. Die 8 Viertel Hafer, die 40 Eier und der 1 ß h werden mit 3 lb h jährlicher und ewiger Gülte angeschlagen. Hans Kaspar und Wolf von Bubenhofen stiften für die Kerzen außerdem eine ablösige Gülte von 1 lb h, die nach einem besiegelten Zinsbrief Konrad Fleig (Fleug), Benz Ström und Uecker [?] Kunz (Kunss) zu Grosselfingen. Abschließend versprechen die Aussteller für sich und ihre Nachfolger, dass die 4 lb h für die Kerzen auch unabhängig von einer Ablösung der zuletzt genannten Gülte in Ewigkeit gegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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