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Peter Mendel d.Ä., Richter des Forstgerichts zu Nürnberg, erkennt in der Klagsache Paulus Stromers, obersten Amtmanns des Waldes bei Nürnberg, Lorenzer Seite, vertreten durch Seitz Forster von Feucht, gegen Hanns Waltstromer, vertreten durch Ott Lüsmer, Bürger zu Nürnberg, wegen Verweigerung der Teilnahme am Forstgericht auf die Aussage der Schöffen an diesem Forstgericht, namens Rupprecht Haller, Linhart Rentheymer, Hanns Meyr, Heinz Kötzler und Vlrich Hasennest, zu Recht, dass Beklagter gleich anderen Erbförstern am Forstgericht schwören und sitzen solle. - Siegler: der Aussteller.

Staatsarchiv Nürnberg
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