Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Rat und Diener Doktor Bernhard Kühorn (Kuwhorn) in seinen besonderen Schutz, Schirm und seine Fürsprache, wenn ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder dort, wo er es hinweist, genügt. Der Pfalzgraf gebietet seinen Ober- und Unteramtsleuten Bernhard und das Seine gleich anderen entsprechen zu schirmen.