Hans Bayer aus Ulm, wegen Diebstahls von Dörrfleisch, Speck und 2 Leintüchern zu Grötzingen im Gefängnis zu Nürtingen eingesperrt, daselbst angeklagt und nach ordentlichem Verfahren mit Recht verurteilt, vom Nachrichter eine halbe Viertelstunde an den Pranger gestellt und sodann vom offenen Markt zum Obertor aus der Stadt mit Ruten hinausgepeitscht zu werden, alsdann das Fürstentum unverzüglich und auf dem nächsten Weg zu verlassen und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, auch eine Verschreibung darüber aufzurichten, gelobt eidlich, diese Strafartikel zu erfüllen und schwört U.