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Leonhard Kiderer zu Michelfeld verschreibt dem Hans Virnhaber zu Schwäbisch Hall aus seinen Gütern in Bubenorbis und von dem sog. Birkhöflin (ebendort?) jährliche und ewige Gülten Vorgelds in einer Gesamthöhe von 12 Heller, fällig jeweils auf Martini, und sagt hinsichtlich genannter Güter Laudemien von jeweils einer Maß Wein zu. Für den Fall säumiger Zahlung räumt Kiderer auch namens seiner Erben dem Virnhaber und dessen Erben Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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