Der Schultheiß zu Lustnau und die Richter zu Lustnau, Weil im Schönbuch und Ofterdingen entscheiden infolge eines Auftrags des Abts Werner [Glüttenhart] von Bebenhausen einen Streit zwischen den Gemeinden Hagelloch (Hagenloch) und Jesingen wegen eines von der ersteren ausgeübten Zufahrtsrechts dahin, dass diese Gemeinde der Gemeinde Jesingen keine Einung (Buße) zu bezahlen schuldig sei und die ihr gepfändete Kuh ohne Entgelt zurück zu erhalten habe.