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Patent, wodurch zur Wiederemporbringung der Commercien im Lande und Wiederaufrichtung und Bau, der im Krieg verlassenen und ungebaut gebliebenen Häuser und Güter, auch zur Vermehrung der Städte und Dörfer mit tüchtigen Untertanen, allen denjenigen, welche sich in das Herzogtum von auswärtigen Orten her oder aus dem Krieg zu begeben und zu setzen, Hantierungen, Gewerbe oder Manufaktur zu treiben oder sonsten das Feld zu bebauen Lust haben, Schutz, Protektion und Privilegien zugesichert werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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