Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt dem Bischof von Bamberg Folgendes: Bislang war es im Amt Auerbach (Awrbach) und anderen Gerichten in der Oberpfalz (lannd zw Beyernn) und besonders oben vor dem Wald herkommend Brauch, dass jeder Kläger persönlich erscheinen und seine Klage darzulegen musste. Nun hat Bischof Veit von Bamberg seine Beschwerde anzeigen lassen, dass es ihm beschwerlich sei, vor jedem Gericht zu jeder Klage zu erscheinen, die sein Stift berühre, und deshalb gebeten, diesen Brauch und diese Gewohnheit hinsichtlich seiner Person aufzuheben. In diese Bitte willigt der Pfalzgraf ein, sodass der Bischof an den genannten Orten und Gerichte auch ohne persönliches Erscheinen durch seine Anwälte zugelassen werden soll. Dies tut dem Herkommen und Brauch keinen Abbruch. Der Pfalzgraf gebietet allen Viztumen, Pflegern, Richtern und Gerichten der Oberpfalz, dass sie den Bischof von Bamberg bei dieser Bewilligung bleiben lassen und dabei handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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