Dietrich [IV.], Markgraf der Lausitz, bestätigt der Stadt Lieberose und ihren Einwohnern nachstehende, bereits von seinem Großvater Heinrich [IV.], Markgrafen von Meißen, und seinem Vater Albrecht [II.], Markgrafen von Meißen, erteilten Rechte und Freiheiten. Demnach erhalten die Stadt Lieberose und ihre Einwohner die Holzungsgerechtigkeit im Umkreis von einer Meile für ihre Wagenbauer und häusliche Zwecke, die Jagdgerechtigkeit mit Netzen und Hunden auf Hasen und Rebhühner sowie die Fisch- und Weidegerechtigkeit für ihr Vieh. Ferner erhalten sie das Recht, vom Raduschsee zum Schwielochsee frei zu fahren und vom Raduschsee bis zur Brücke Jamlitz und von dieser bis nach Blasdorf; von der Brücke Blasdorf an soll der Brombeersee bei Behlow der Stadt gehören. Von letztgenanntem See an ist der Ort "Bagan" und das, was aufwärts bis zum Raduschsee liegt, der Stadt überwiesen. Weiter wird ihnen Ein- und Ausgang von 2 Toren auf 10 Ruten gewährt, um das Vieh freier treiben zu können, wie auch für die Wagen, Reisenden und Pferde. Der Sumpf "Hach", der die Stadt umgibt, soll die Breite von 30 Ruten haben. Die Bürger der Stadt sollen Kaufleute mit ihren Waren zollfrei mit Wagen, Fuhrwerken und Pferden von der Elster bis zum Bober und ans Ufer der Oder verkehren lassen; den Salzfuhrleuten, die am Freitag in die Stadt kommen, sollen sie am folgenden Markttage und für die Dauer derselben das Salz ausstellen; die Karrenführer, die mit Kaufmannswaren oder Hausgerät durch die Stadt kommen, sollen sie zollfrei lassen. Abschließend gewährt ihnen der Markgraf eine Mark Silber vom Zoll jährlich zu Martini (11. November), den Hufenzins von 7 Vierteln und 1 Lot und den Nutzen, den sie von dem Gut, das bei der Stadt liegt, erwerben. Schenken und Märkte im Umkreis von einer Meile um die Stadt verspricht er zu unterdrücken. "Gubyn anno domini M°CCC° secundo in vigilia beati Andree apostoli"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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