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Georg Henninger d.J. aus Oberriexingen, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau in Wort und Tat sowie wegen schlechten Umgangs straffällig geworden, jedoch auf sein, seiner Frau und seiner Freundschaft Bitten und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens wieder freigel., schwört U., in die er seine Frau und deren Familie besonders aufnimmt. Er gelobt ferner eidlich, seine Frau fortan fromm und ehrbar zu halten, alle offenen Zechen und böse Gesellschaft zu meiden, ihr Vermögen nicht zu verprassen und den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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