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Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Weil im Schönbuch (Wyl im Schönbuch), welche zur Abtragung ihrer Schuld für ein neuerkauftes Schulhaus im Betrag von 340 Pfund Heller von Herzog Ludwig von Württemberg durch die Bebenhauser Pflege Weil im Schönbuch 60 Gulden aus Gnaden erhalten haben, stellen einen Revers aus, dass sie dieses Geld nur zur Bezahlung obiger Schuld verwenden und in Zukunft das Schulhaus ohne Beisteuer von Seiten des Klosters Bebenhausen in eigenen Kosten bauen und unterhalten werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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