Jurisdiktionsstreitigkeiten zwischen dem Oberamt Altensteig und dem Oberforstamt Neuenbürg, vor allem, da die Bewohner am Rohn- und Süssenbach zur Kellerei Altensteig aus ihren Häuslein und Hütten an keinen canonem reichen (1), das Oberforstamt Neuenbürg an der Enz, am Rohn- und Süssenbach neugereute Felder verkaufe, ohne mit dem Oberamt und Keller zu Altensteig zu kommunizieren (2), sowie, dass das Oberforstamt über die Verkäufe beim Wildbader Stadtgericht kognoszieren und diese Novalien durch die Untergänger von da versteinen lasse (3) (Altensteig, Neuenbürg, [Bad] Wildbad)