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Korpskommando der Landgendarmerie (Bestand)
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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Inneres >> Polizei, Zensur und Statistik
Laufzeit: 1820 - 1923
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Einleitung
Die seit dem Erlass vom 26. Juni 1920 (Ministerialblatt für die Preußische Innere Verwaltung, S. 292) in "Landjägerei" umbenannte Landgendarmerie hat der preußische Staat im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformbewegung nach französischem Vorbild mit dem Edikt vom 30. Juli 1812 (Gesetzsammlung, S. 141) eingeführt. Die Verordnung vom 30. Dezember 1820 (Gesetzsammlung von 1821, S. 1) erwies sich jedoch als grundlegend für die Organisation und die Zuständigkeiten in der Folgezeit. Die Landgendarmerie nahm bis zum Ende des I. Weltkrieges als militärische und zugleich zivile Behörde eine Art Zwitterstellung ein. Im Hinblick auf Disziplin, inneren Aufbau, Haushalt und Gerichtsstand unterstand sie einem General. Als Polizei für das platte Land war sie dem Minister des Inneren nachgeordnet. Auf Provinzebene war die Landgendarmerie in Brigaden und Abteilungen gegliedert. Nach der Aufhebung der Landjägereiaufsichtsbehörden im Jahre 1923 übernahmen die Landräte und die Regierungspräsidenten die Leitung dieser dem Innenressort weiterhin unterstellten Polizei. Das Korpskommando wurde durch Gesetz vom 09. März 1923 zugunsten einer Verwaltungsdirektion im Innenministerium abgeschafft. Der Minister erhielt einen Regierungsrat, die Regierungspräsidenten Landjägerräte und die Landräte Oberlandjägermeister oder Abteilungsleiter als zuständige Fachbeamte zugewiesen. Dem Oberlandjägermeister unterstanden die Landjägermeister als Leiter der Landjägereiämter. Diesen waren wiederum rund fünf Landjägereiposten unterstellt. Über den Landjägereien der Kreise schließlich standen auf Regierungsebene die Landjägereiinspektionen.
Die Zwitterstellung der Landgendarmerie bewirkte wohl die Einrichtung der Repositur 179 "Korpskommando der Landgendarmerie 1820-1923" in der I. Hauptabteilung des Preußischen Geheimen Staatsarchivs. Darin sind allerdings nur Akten allgemeinen Inhalts, so genannte Generalakten, enthalten. Sie stammen beinahe ausschließlich aus der Registraturabteilung I des Innenministeriums. Die Akten wurden Ende 1930 von der Verwaltungsdirektion der Schutzpolizei und Landjägerei, die in Hinsicht der reinen Verwaltungsaufgaben die Nachfolgerin des Korpskommandos darstellte, abgegeben (Akzession 243/1930). Die Spezialakten wurden von der Verwaltungsdirektion selbständig kassiert.
Der Bestand wurde während des II. Weltkrieges aus Sicherheitsgründen in die Bergwerke bei Staßfurt und Schönebeck in Mitteldeutschland verbracht. Nach dem Kriege fanden sie in Merseburg eine Bleibe, bis sie im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zwischen dem 07. April 1993 und dem 28. Januar 1994 nach Berlin rückgeführt werden konnten. Die rund sechs laufende Meter messenden Akten der Repositur hat Frau Gabriele Galonska im Jahre 1968 in Merseburg verzeichnet und tektonisch mit "2.6.3." klassifiziert. Die Namen- und Sachweiser, die dem bei Ordnungsarbeiten aufgefundenen Findbuch beigefügt sind, hat Herr Archivangestellter Horst Martens im Mai 1996 erstellt.
Die Benutzung der Überlieferung der Landgendarmerie und der Landjägerei dürfte besonders deswegen erschwert sein, weil ein beachtlicher Teil im Bestand "Preußisches Innenministerium" (I. Hauptabteilung, Repositur 77) eingefügt ist. Umfangreiches Aktenmaterial enthält vor allem Sektion 4 der Polizeiabteilung (II. Abt.) mit den Titeln 299, 299a-d, 658, 1711-1713, 1713a, 1714, 1882 f. und 3955 f. der Überlieferung des Innenministeriums. Darunter befinden sich auch Akten, die bis in die Frühzeit der Gendarmeriebehörden zurückreichen, wie beispielsweise "Die Sammlung der in fremden Staaten über die Errichtung der Gendarmerie erlassenen Gesetze und Verordnungen" mit den Aktenlaufzeiten von 1812 bis 1867 und von 1872 bis 1909 (I. HA, Rep. 77, II. Abt., Sekt. 4, Tit. 299a, Nr. 2, Bd. 1 und 2). Tätigkeiten der Gendarmerie in Berlin zwischen den Jahren 1812 und 1880 etwa sind in sechs Aktenbänden gesammelt (Tit. 299b, Nr. 5, Vol. I-VI). Als weitere Beispiele lassen sich "Die Organisation der Landgendarmerie in den im Jahre 1866 von Preußen neu erworbenen Ländern im allgemeinen" von 1867 (Tit. 1712, Nr. 1f) oder die "Aufnahme von Offizier- und Soldatenkindern in Kadetten- und Waisenhäuser und sonstigen Instituten" mit der Aktenlaufzeit von 1869 bis 1915 (Tit. 1713, Nr. 50) anführen.
Bestell- und Zitierweise
Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden.
Die Archivalien sind wie folgt zu
bestellen: I. HA Rep. 179, Nr.
zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 179 Korpskommando der Landgendarmerie, Nr.
Letzte vergebene Nummer:
Literaturauswahl
Blankenstein, Werner: Die Preußische Landjägerei im Wandel der Zeiten. Erfurt, 1931.
Grais, Robert Graf Hue de: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und
dem Deutschen Reich. Berlin, 1926 (S. 377) und 1930 (S. 415).
Handbuch für den Preußischen Staat von 1925. Berlin, [1925] (S. 136).
Müller, Ernst und Ernst Posner [Bearb.]: Übersicht über die Bestände des Geheimen
Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, I. Hauptabteilung. (Mitteilungen der Preußi- schen Archivverwaltung, 24). Leipzig, 1934 (S. 208).
Vogel, Werner: Zur Geschichte des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz.
In: Der Archivar, 45 (1992), S. 340 - 343.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
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