Kaspar Schuchstein von Hörlebach (Hurdelbach) verkauft um 26 fl rh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen Gulden ewiger und jährlicher Herrengülte aus seiner nach Anstößern näher beschriebenen freieigenen, nicht verpfändeten oder belasteten Wiese von etwa 1 1/2 Tagwerk Fläche in Hörlebach. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult geprauch, gewonhait vnd recht" und räumt Seckel oder dessen Erben für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.