Hans Schäffer zu Murr, gef. zu Marbach wegen einiger Vergehen, auf Fürbitten des edlen und festen Junkers Jakob von Bernhausen u.a. freigelassen unter der Bedingung, dass er Wehr und Harnisch ablegt und 150 fl Strafe zahlt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden.