Verbot der Ausfuhr von altem Metall, Zinn, Alteisen und Flauden sowie Einschärfung der Verordnung von 1709, Glocken-, Stück- und andere Metallwaren bei der Oberfaktorei zu Königsbronn oder bei diesseitigem und nicht bei auswärtigen Stückgießern gießen zu lassen