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Bischof Anton zu Bamberg befiehlt seinem Landrichter und dessen Stellvertretern, dass sie die Untertanen Abt Nikolaus' II. Heidenreich und des Kloster Langheim nicht vor das Landgericht Bamberg laden, oder Klagen gegen dieselben dort annehmen sollen. Stattdessen sollen sie die Beteiligten in solchen Fällen an den Abt zu Langheim verweisen. - Siegler: Bamberg, Bischof Anton von Rotenhan

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Staatsarchiv Bamberg
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