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Hans Pinder von Kumpfmühl und seine Ehefrau Elisabeth bestätigen, dass Elisabeth im Gegenzug für das ihr von ihrem Ehemann überlassene Heiratsgut in Höhe von 160 fl. ihrem Ehemann einen stiftsweise auf 12 Jahre verliehenen Acker am Burgerperg oberhalb von Kumpfmühl überlässt. S: Hieronymus [II. Feury], Abt von St. Emmeram

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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