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Papst Alexander IV. erlaubt dem Kloster Maulbronn, bewegliche und unbewegliche, seinen Konventualen freien Standes erblich oder sonst rechtmäßig angefallene Güter, Lehen ausgenommen, für sich zu erwerben.
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Papst Alexander IV. erlaubt dem Kloster Maulbronn, bewegliche und unbewegliche, seinen Konventualen freien Standes erblich oder sonst rechtmäßig angefallene Güter, Lehen ausgenommen, für sich zu erwerben.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 502 U 29
Maulbronn >> Urkunden >> 1.1 Kloster allgemein >> 1.1.1 Kloster
1256 Juni 13 (Idus Iunii)
22,8 x 28,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Anagni
Aussteller: Alexander IV.; Papst
Siegler: Alexander IV.; Papst
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 bleierne Bulle, abgegangen
Vermerke: auf der Plica rechts: Ia Me., auf dem Rücken ein B, von vier Kreuzen umgeben; auch im Transsumpt von 1423 August 25, siehe HStA Stuttgart A 502 U 91 und von 1466 August 12, siehe HStA Stuttgart U 98.