Search results
  • 862 of 3,415

Zürch von Gabelstein, Bürger zu Hall, bekundet: Er hat sich eidlich verpflichtet, nicht mehr gegen Bürgermeister, Rat und Bürger zu Hall zu handeln, und ist folgende Abmachungen eingegangen: Wenn er irrtümlich (zu mißfange) bei einem Angriff gegen Haller Bürger dabei wäre, will er seinen Beuteanteil herausgeben. Rechtsforderungen gegen die Stadt will er vor dem Schultheiß zu Hall oder von Unterlimpurg austragen nach Wunsch der Stadt. Rechtsforderungen von Bürgern zu Hall gegen ihn sollen zu Gnadental ausgetragen werden. Dazu soll der Rat von Hall einen gemeinen Mann und jede Partei ein oder zwei Mann stellen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...