Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Lübben bekunden, "daß die erbare Bruderschaft der Schützen alhier ihnen gemeldet, daß von Röm. Kays. Mt. welcher Bürger unter ihnen den Abschoß zum Vogel oder daß Beste zur Scheiben erhalten, das Jahr steuerfrei sein solle; damit diese Befreiung wohl angewendet ihre Bruderschaft vermehret, gute Ordnung und Einigkeit erhalten werde, haben die Schützen die Artikel zum Teil vermehrt, z. T. deutlicher gefaßt und um Confirmation gebeten"; es folgen die 39 Artikel, die der Rat bestätigt.

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