Graf Heinrich von Werdenberg [Gde. Grabs Kanton St. Gallen/Schweiz] hatte eine Einigung zwischen den Einwohnern von Langenau ("Nawe") [Alb-Donau-Kreis] und allen, die der Kirche in Langenau zehntpflichtig sind auf der einen Seite sowie Abt Konrad und dem Konvent des Benediktinerklosters Anhausen ("Ahusen") [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] wegen des Zehnten in Langenau vermittelt. Danach sollte man dem Kloster wegen der Kirche in Langenau den Großzehnten entrichten, nicht aber den Kleinzehnten. Dagegen hat nun das Kloster Anhausen Beschwerde eingelegt und als Beweis eine Urkunde des Augsburger Bischofs Siegfried [Spät von Faimingen] und seines Domkapitels vorgewiesen. Daraufhin erklärt nun der Graf von Werdenberg zusammen mit den anderen Schiedsleuten, dem Ritter Burkhard dem Alten von Ellerbach [Gde. Holzheim/Lkr. Dillingen], Wolf vom Stein zu Klingenstein [Ruine bei Klingenstein Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] und dem Ulmer Bürger Peter Strölin, dass die Zehntpflichtigen dem Kloster in Langenau sowohl den Groß- wie auch den Kleinzehnten zu entrichten haben. Die Gemeinde Langenau nimmt diesen Spruch an.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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