Bürgermeister, Räte und Bürgerschaften der Reichsstädte Ulm, Reutlingen ("Ru/e/tlingen"), Überlingen [Bodenseekreis], Lindau, Ravensburg, Biberach, Schwäbisch Gmünd ("Gemunde") [Ostalbkreis], Memmingen, Kempten, Kaufbeuren ("Koffbu/e/rren"), Pfullendorf [Lkr. Sigmaringen], Isny ("Ysny") [Lkr. Ravensburg], Wangen [Lkr. Ravensburg], Leutkirch ("Lwtkirch") [Lkr. Ravensburg], Dinkelsbühl [Lkr. Ansbach], Bopfingen [Ostalbkreis], Aalen ("Aulun") [Ostalbkreis], Giengen [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] und Buchhorn [heute Friedrichshafen/Bodenseekreis] haben von den Herzögen Ernst [dem Eisernen] und Friedrich [IV.] von Österreich das Schloss Rottenburg ("Rotemburg") [Lkr. Tübingen], die Festung oberhalb von Rottenburg, die Burg in der Stadt sowie die Stadt Rottenburg, die Stadt Ehingen [Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen], Stadt und Burg Horb ("Ho/e/rwe") [Lkr. Freudenstadt], die Stadt Schömberg ("Scho/e/nberg") [Zollernalbkreis] und die Stadt Binsdorf [Stadt Geislingen/Zollernalbkreis] als Pfand erhalten. Auf diesen Pfandstücken waren aber auch den Pfalzgrafen bei Rhein Ludwig, Johann, Otto und Stefan 20.000 rheinische Gulden für den Fall, dass ihnen nach dem Tod des Herzogs Friedrich von Österreich etwas aus seinem Erbe zufallen sollte, verschrieben worden. Die Reichsstädte verpflichten sich daher, diese 20.000 Gulden an die Pfalzgrafen zu bezahlen, sofern es zu dem Anfall kommt, sie dann noch im Besitz der Pfandschaften sind und die Herzöge von Österreich die Schuld nicht selbst bezahlt haben. Außerdem verpflichten sie sich, die Pfandstücke wieder an die Herzöge von Österreich zurückzugeben, sobald sie von diesen vollständig bezahlt wurden.