Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall bezeugen auf Antrag des Peter Sprugel zu Großaltdorf (Altdorf), dass sie Schultheiß und sämtliche Richter des Gerichts zu Comburg hinsichtlich der im Rechtsstreit: Peter Neuberger (Kläger) ./. Peter Sprugel (Beklagter) um den Besitz der Zehntrechte in Lorenzenzimmern, vor ca. einem Jahr durch genanntes Gericht schriftlich protokollierten, seither jedoch verloren gegangenen Zeugenaussagen (darunter diejenige des Pfarrers) verhört und auf dieser Basis das Eigentum und/oder die Bezugsrechte des Sprugel am Zehnten in Lorenzenzimmern anerkannt haben.