Peter Jenger, Bürger zu Schwäbisch Hall, verkauft um einen rheinischen Gulden an den dortigen Ratsherrn Ezechiel Beischlag zwei jährliche Gülten Vorgelds zu je sechs Hellern aus Gütern in Oberscheffach und "zum Stadelhof" (hiermit vermutl. der Hof in dem mit Oberscheffach eine Gemarkung bildenden Weiler Stadel, Gem. Unteraspach, gemeint), quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Seine gültpflichtigen Erbbeständer hat der Verkäufer aus deren Pflichten ihm gegenüber entlassen und an Beischlag verwiesen, dem sie huldigen sollen.