Abt Theobald von Lützel urteilt, dass die Heiliggeist-Kaplanei der Basler Hilfskirche in Reben des Konrad König in Weil einzuweisen ist; bezüglich der Güter des Clewi Becker daselbst ist noch der Eigentumsbeweis zu erbringen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...