Leonhard Kyderer zu Raibach, dem vom Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall ein Viertel an dem nach Anstößern näher bezeichneten Gut "am Röttenbach" in Bibersfeld verliehen worden ist, leistet auch namens seiner Nachkommen und Erben hinsichtlich seiner Pächterpflichten (pflegliche Behandlung des Gutes, Unterlassung von unerlaubten Teilungen oder Verkäufen, Respektierung des vorgegebenen Gerichtsstandes sowie stets pünktliche Entrichtung der Abgaben) Revers.