Der Stadtammann zu Ulm Leonhard Weber genannt Jung verkündet und beurkundet den Urteilspruch des Stadtgerichts in Ulm in einem Rechtsstreit zwischen Georg Weiß, Kaplan und Inhaber der Eiselinpfründe im Ulmer Münster, als Kläger auf der einen Seite sowie Wörlin Weisung als Beklagtem auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um einen wöchentlichen Zins in Höhe von 3 Schilling Heller von einem Haus in Ulm beim Neutor [abgegangen, östlich Olgastraße 80], den der Beklagte dem Kläger verweigert. Nach Anhörung der Parteien sowie mehrerer Zeugenaussagen und Untersuchung der von den Parteien vorgelegten Beweismittel urteilen die Richter, dass Wörlin Weisung verpflichtet ist, den Zins künftig an den Kaplan zu entrichten. Außerdem hat er den bisher aufgelaufenen Zinsrückstand zu begleichen. Auf Bitte des Georg Weiß wird diesem darüber eine Urkunde ausgestellt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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