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Katherina Vetterin, Bürgerin zu Ulm, Witwe des Hans von Stetten, bekundet: Sie verkaufte für sich und ihre unmündigen Kinder Hänslin und Elslin von Stetten um 1350 Gulden rheinisch zur Bezahlung der Schulden des Hans von Stetten an Kraft von Rinderbach, Bürger zu Hall, das Schloß Sanzenbach mit Leuten, Gütern und Rechten ohne Holz und Egerde, die der Ehemann der Ausstellerin von Kraft von Enslingen gekauft hat. Die zum Verkaufsobjekt gehörigen Lehen des Abts von Murrhardt (ein Drittel am großen und kleinen Zehnten zu Sanzenbach und ein Sechstel zu Tullau) sollen in Jahresfrist aufgegeben und übertragen werden. Die Ausstellerin hat auf offener, freier Straße auf das Verkaufsobjekt, auf das sie als Heiratsgut verwiesen war, verzichtet. Sie hinterlegt den Verweisungsbrief auf Sanzenbach bei der Stadt Esslingen und fügt ihm als Pfand für die spätere Bestätigung des Verkaufs durch ihre Kinder einen ablösigen Zinsbrief über 250 Gulden rheinisch Hauptgut mit einem Zins von 12 1/2 Gulden rheinisch hinzu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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