Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Abmachung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Antonius (Anthis) Wolf von Lahnstein einer- sowie Henne Martis (Martis Hennen) von Ingelheim, Henne Mauer (Muwerhennen), Schultheiß zu Weinheim, und Bartholomäus Mathis andererseits: Jede Seite soll die eigenen Forderungen an die andere binnen vier Wochen der pfalzgräflichen Kanzlei schriftlich übergeben, die sie zeitlich weiterleiten wird. Antworten und Gegenreden sollen ebenfalls binnen vier Wochen zukommen, bis sich ein Urteil zu sprechen gebührt. Dann soll beiden Seiten ein Tag zur Urteilsverkündung bekannt gegeben werden. Diesem Urteil soll ohne Appellation gefolgt werden, was beide dem Kanzler Doktor Florenz von Venningen als Vertreter des Pfalzgrafen versprechen. Sie wollen auch nichts weiter gegeneinander unternehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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