Kunz Hoßkirch, Heinz Zainler d.J., Frik Kerrenberg, Üli Gäßler, Hans Mauler, Klaus Elsässer und Hans Käppeler, alle Bürger zu Ravensburg, bekennen, daß ihnen Johann [I. von Essendorf], Abt, und Konvent von Weingarten zu Markrecht verliehen haben 8 Juchart Feld unter dem Baumgarten zu Ullan (Ullen=Felz). Jeder Aussteller gibt für seinen Anteil von einer Juchart 1 lb d Zins und 1 ß d Zehnt. Wenn Weingärten angelegt werden oder Korn angebaut wird, muß Wein- oder Kornzehnt entrichtet werden. Der Wein muß in der Kelter des Klosters gepreßt werden. Weitere Bestimmungen über Wegerechte und Weinkauf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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