(1) K 18 (2)~Kläger: Maria Magdalena Prots, Witwe des Dr. Kaempfer, zuletzt Syndikus der Stadt Goslar, Lemgo; 1727 als Intervenienten deren Kinder Johann Hermann, Christina Maria und Maria Magdalena Kaempfer (3)~Beklagter: Advokat Volrad Müller, Lemgo, als bestellter Kämpfscher Curator bonorum; als Intervenienten Rat Fuchs; die Erben des Juden Goldschmidt, nämlich Levin Goldschmidt; Josef Goldschmidt; Isaak Goldschmidt; Seligmann Abraham; Salomon Moses Öttinger; Nathan Jordan (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1724 ( Subst.: Dr. Pfeiffer ( für die Kinder Kaempfer: Lic. Johann Wilhelm Weylach 1727 ( Subst.: Dr. Philipp Ludwig Meckel Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Melchior Hofmann 1724 ( Subst.: Dr. Johann Friedrich Hofmann ( für Fuchs: Lic. Helffrich (1725) ( Lic. Johann Konrad Helffrich 1726 ( Subst.: Lic. J. C. Wigand ( für die Goldschmidtschen Erben: Dr. Ludwig Ernst Hert 1725 ( Subst.: Lic. J. C. Wigandt ( Dr. Johann Hermann Dietz 1733 ( Subst.: Dr. Johann Eberhard Frech ( Lic. Simon Heinrich Gondela 1737, 1740 ( Subst.: Dr. Johann Christ. Seipp 1737 ( Subst.: Lic. Johann Werner 1740 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Appellation gegen ein Urteil aus einem Konkursverfahren und Nullitätsklage gegen das gesamte Konkursverfahren. Die Appellantin erklärt, in Zahlungsschwierigkeiten gekommen zu sein. Sie hätte aber alle Gläubiger befriedigen können, hätte nicht die Vorinstanz voreilig und ohne ihre Zustimmung auf die Klage von 3 Gläubigern hin das Konkursverfahren eröffnet. Es sei ein Curator bonorum zur Wahrung der Interessen der Gläubiger, aber kein Contradictor, der ihre und die Interessen ihrer Kinder hätte berücksichtigen sollen, bestellt worden. Ihr selbst seien die Forderungen nicht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Obwohl der Besitz testamentarisch an ihre volljährigen Kinder gefallen sei, seien diese zu keinem Zeitpunkt geladen oder gehört worden, sondern es sei zunächst deren in Lieme (bei Lemgo) gelegener Steinhof nach ungenügender und falscher Bekanntmachung versteigert und zu einem künstlich niedrig gehaltenen Preis dem Kanzleirat Fuchs zugesprochen worden. Die Appellation richtet sich dagegen, daß mit der Begründung, die Versteigerung habe nicht genug erbracht, eine Rangliste der Gläubiger aufgestellt und auch die Versteigerung eines Hauses und Hofes in Lemgo angesetzt und zum Versteigerungskommissar dessen am Erwerb interessierter Pächter, Rat und Richter Balcke, bestellt worden war sowie gegen die kurzfristige Ansetzung der Versteigerung, die trotz eingelegter RKG-Appellation nicht ausgesetzt worden sei. Müller bestreitet, als Appellat geladen werden zu können, da er, nachdem er ein Inventar des Besitzes habe aufstellen lassen und die Appellantin eidlich bekräftigt habe, nichts davon heimlich verkaufen zu wollen, seiner Aufgabe als Curator bonorum entbunden worden sei. Er sei auch nicht als Advokat der Gläubiger tätig. Als Intervenienten bestreiten die Goldschmidtschen Erben die Berechtigung der Beschwerden. Die Appellantin sei nicht mehr solvent gewesen, so daß der Konkurs habe angesetzt werden müssen. Auch das weitere Verfahren sei rechtskonform, bzw. angesichts der Tatsache, daß der Appellantin die Verwaltung des Besitzes wieder übertragen worden sei, sogar zu deren Gunsten geführt worden. Die Kinder hätten, da sie vom Verfahren sicher wußten, sich melden können, um ihre angeblichen Rechte geltend zu machen. Sie fordern gegen das Vorgehen der Appellantin Schutz in ihren berechtigten Ansprüchen. Fuchs wehrt sich als Intervenient dagegen, daß der Verkauf des ihm rechtskräftig - und in einem rechtsgemäßen Verfahren - zugesprochenen Steinhofs im RKG-Verfahren erneut strittig gemacht werden solle. Als Intervenienten fordern die Kaempfer Kinder die Rückgabe des Steinhofes von Fuchs, da das Gut ihnen testamentarisch zugefallen und zudem als Fideikommiß gesichert sei, so daß es für einen Konkurs ihrer Mutter nicht hätte verkauft werden dürfen. Nach letzten Handlungen 1740 außer Completum- (11. Februar 1744) und Visum- (28. Januar 1752) Vermerken keine Handlungen protokolliert. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold 1723 - 1724 ( 2. RKG 1724 - 1752 (1607 - 1740) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 20A). Rationes decidendi (Bd. 1 Bl. 154 - 168). Versteigerungsprotokoll über das Gut Steinhof in Lieme, 1724 (Q 20B). Articuli probatoriales (Q 28, 55). Testament des Dr. Engelbert Kaempfer, 1716 (Q 37, 40, 47, 59). Schenkung des Steinhofes zu Lieme durch Graf Simon zur Lippe an den Rat Dr. Johann Erpbrockhausen, 1607 (Q 38, 41). (8)~Beschreibung: 3 Bde., 17 cm; Bd. 1: 5 cm, 231 Bl., lose; Protokoll, Q 1 - 20, 36 Beil. (Bl. 24 - 168); Bd. 2: 6 cm, 306 Bl., lose; Q 20B - 97, es fehlen Q 22 (Acta priora), 52; Bd. 3: 6 cm, Bl. 220 - 571, geb.; Q 20A; Q 20A und Prod.-Termin (10. Januar 1725) im Protokoll nicht erwähnt, möglicherweise das fehlende Q 22 vom 8. Januar 1725. Lit.: Sauerländer, Steinhof (wie Nr. 62), S. 151.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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