Gf. Eberhard (V.) d.Ä. verkauft an Konrad Müller von Herrenberg die kleine Mühle zu Berg gegen den Rain mit Zubehör und die Wiesen, wie sie bisher Hans Müller besessen hat und noch zwei Jahre bis Georgstag (23. Apr.) innehaben wird bei Entrichtung der Zinsen an vorgen. Konrad Müller ab nächsten Georgentag, als freies Eigen um 800 fl LW, die vom Käufer bezahlt worden sind. Die Inhaber nehmen gen. Bedingungen an betr. Unterhalt und Instandhaltung der Mühle, Haltung von Vieh, Entnahme von Zimmer- und Brennholz aus den herrschaftlichen Wäldern, Bestimmung von Meß und Model und Besichtigungsrecht derer von Stuttgart, Einzug des Mühlenteils durch die Müller, Befolgung bisher eingegangener Verpflichtungen durch die Mühlenleute und Verpflichtung, viertel jährlich mit seinem Nachbarn Ludwig Rietmüller von Aidlingen (Öttlingen), Müller, 'sich der Teilung mit den Becken zu Stuttgart zu gebrauchen', ungehinderter Zugang zu der vom Kauf ausgenommenen Schleifmühle, Lohmühle und Walkmühle, das Leihensund Lösensrecht bei Verkauf, bei Nichteinlösung Anspruch auf je 1 lb Handlohn und Weglöse, Genehmigung zu Bauarbeiten am Wehr und Anschluß von 'Pfärit, Schiff und Geschirr' aus dem Verkauf.