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Provisionalverordnung, dass bis auf fernere gemeinsamen Kreisschluss die alte französische Louis-d'or, wie auch spanische und andere gleichgültige Dublonen nicht höher als für 7 Gulden 20 Kreuzer, die Sonnen-Louis-d'or aber für 8 Gulden 45 Kreuzer angenommen werden sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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