Anna, Ehefrau des Münch Joußen, die zu Güglingen wegen freventlicher Worte gefangen worden war, Urfehde geschworen hatte und nach dem Versprechen, Württemberg sogleich für immer zu verlassen, entlassen worden war, wird erneut gefangen, vor Gericht gestellt, schwört Urfehde, verspricht, Württemberg zu meiden und sich der alleinigen Rechtsprechung des Fürsten zu unterwerfen