Gabriel Senft zu Schwäbisch Hall bestätigt und beurkundet, dass Stättmeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall, die ihm bisher für einen Garten vor dem Eichtor nahe dem Färberhaus, den sie von Peter Locker erworben haben, eine ewige Gülte Vorgelds von 3 sh h und zwei Dritteln eines Fastnachtshuhns bezahlt haben, diese Schuldigkeit nun aber gegen eine ewige Gülte Vorgelds in Höhe von 7 sh h aus dem Haus des Konrad Feyerabend im Stadtteil jenseits des Kochers eingetauscht haben. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf seine bisherigen Bezugsrechte bzw. spricht Stättmeister und Rat von seinen Ansprüchen darauf frei.