A: Abt Wernher des Klosters Michelfeld. S: A. E: Peter Zatzer, derzeit Hammermeister zu Steinamwasser (Lkr. Eschenbach), seine Frau und seine Erben. Betreff: Erbrechtsbare Verleihung des Hammers zu der Ziegelmül (Staubershammer, Lkr. Eschenbach), dessen Erbrecht Hans Zerreyssen, seine Frau und seine Erben laut eines darüber ergangenen Kaufbriefs um eine Summe Geldes an E verkauft haben. Die jährlichen Reichnisse aus diesem Hammer sind der große und kleine Zehnt, ein jährlicher Zins von 24 Gulden rhein. und ein Fasnachthuhn. Alle Hammermeister, Hammerschmiede, Hüttkapfer, Dienstknechte, Bauern oder wer auf dem Hammer und seinen Zugehörungen sitzen und wohnhaft sein wird, sollen den Abt zu Michelfeld zu ihrem Herrn haben und sich an niemand anderen vermannen. Auch sollen sie alle ehaften Rechte vor dem Gericht des Klosters in Michelfeld suchen. Wenn die Hammerschmiede dem Zatzer oder seinen Nachkommen etwas schuldig werden sollten, mögen diese sie um das pfänden, was "unlaughaft" ist. Was aber in Abrede gestellt wird bzw. "laughaft" ist, soll vor dem Gericht des Klosters in Michelfeld zu Recht gestellt werden. Zatzer und seine Nachkommen sollen auch keinerlei Weiher oder ungewöhnliche Fälle, die den Mühlen des Klosters oder anderem schädlich sind, ohne Zustimmung des Klosters bauen. Zwischen Walburgis und Michaeli dürfen sie in jeder Woche einen Tag das Wasser "aufhalten", um ihre Wiesen zu wässern. Ein Verkauf des Hammers darf nur mit Willen und Wissen des Klosters erfolgen. Wenn der Landesfürst eine Steuer auf das Kloster legen sollte, sollen Zatzer und seine Nachkommen daran "mitleiden".