Johann Georg Grübelig bekennt, daß Er verpflichtet sei, Seinem, an
die neuerdings von dem Stift S. Ludgeri angekaufte Hausstelle auf der
Stiftsfreiheit gränzenden Garten mit einer Planke gehörig verschließen zu
lassen, u. daß daher die dies Mal stattgehabte Errichtung solcher Planke
durch den Propst auf Kosten des Stifts rein aus Güte u. Gefälligkeit, ohne
Präjudiz, geschehen, und nicht als Schuldigkeit anzusehen sei. - So
geschehen Helmstedt den 30 Junii anno 1741. - (Papier. Mit des Ausstellers
Unterschrift u. beigedrucktem Siegel.)