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Johann Georg Grübelig bekennt, daß Er verpflichtet sei, Seinem, an die neuerdings von dem Stift S. Ludgeri angekaufte Hausstelle auf der Stiftsfreiheit gränzenden Garten mit einer Planke gehörig verschließen zu lassen, u. daß daher die dies Mal stattgehabte Errichtung solcher Planke durch den Propst auf Kosten des Stifts rein aus Güte u. Gefälligkeit, ohne Präjudiz, geschehen, und nicht als Schuldigkeit anzusehen sei. - So geschehen Helmstedt den 30 Junii anno 1741. - (Papier. Mit des Ausstellers Unterschrift u. beigedrucktem Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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