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Gilg Eisenmanger und Endres Gretter, beide Ratsherren zu Schwäbisch Hall, sodann Lienhard Kraft, Hans Straub und Jörg Weydner, alle Bürger daselbst, klären aus Anlass eines beim Haller Magistrat anhängigen Rechtsstreits als verordnete Untergänger nach Verhör der Parteien und durchgeführtem Augenschein die Ansprüche des Jos Firnhaber, Bürger und Ratsherr zu Hall, und des Hans Schreyer zu Raibach auf Bewässerungsrechte für ihre Güter an der Hagenbacher Steige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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