Hans Nestel, Michel Egen und Christian Müller, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, urteilen in einer Streitsache zwischen Christoph Thomas, Rentkammerrat, Joachim Lindlin, Kastkeller, und Meister Johann Enßlin, Kammerprokurator, als herrschaftliche Anwälte einesteils, und Urban Schellenberger, Albrecht Zorn, Jonii (Jona) Schneiders Witwe und Veit Ziegler, als Beklagten anderenteils, daß ein von den herrschaftlichen Anwälten vorgelegter Untergangsbrief vom 29. Sept. 1345 (Michael), ausgestellt von Ruef Kobelhart, Heinz Hackelbach und Eberlin Murer, alle Untergänger der Stadt Stuttgart, in Kraft bleiben und der Hz. <Christoph> danach die steinerne Rinne beim Marstall beliebig und ungehindert gebrauchen soll. Der Beklagte Zorn soll sein Häuslein, soweit es auf der zum Marstall führenden Rinne steht, auf seine Kosten abbrechen. Jona Schneiders Witwe darf ihren Dachtrauf weiterhin in die Rinne leiten, muß aber auch zu deren Unterhaltung beitragen. Veit Zieglers Winkel gegen den Marstall darf bleiben, doch muß das heimliche Gemach für immer entfernt werden. Der Herzog darf das Gefälle der Rinne beliebig erhöhen und Ziegler ist dann berechtigt, sein Wasser hineinzuleiten. Die Rinne zwischen Veit Ziegler und Urban Schellenberger soll bis auf 1 Schuh von den Häusern abgeschnitten und das Wasser mit einem Schlauch in die steinerne Rinne geführt werden. Alle Läden und Öffnungen an den Häusern der Beklagten gegen den Marstall hinaus sollen vergittert werden, daß nichts hinausge worfen oder -geschüttet werden kann. Zusatz der gleichen A. vom selben Datum in Form eines Transfixes: Weiter wird erkannt, daß Urban Schellenberger und Veit Ziegler ihre Wassersteine zumauern und wegen der Dachrinne ihren gebührenden Teil geben sollen wie Jonii Schneiders Witwe. Etwaige Schäden des Herzogs oder seiner Verordneten sind von diesen wieder gutzumachen.