Veithans Beer aus Neckarhausen, wegen Verschwendung aufgenommener Gelder im Turm zu Nürtingen gef., jedoch nach Verbüßung seiner Tat mit einigen Tagen Turmhaft aus Gnaden wieder freigelassen mit der Auflage, künftig jegliche Art von Spiel und an Werktagen alle heimlichen und offenen Zechen bei hoher Turmstrafe zu meiden, (doch soll ihm an gebannten Feiertagen eine ziemliche Tagzeche vergönnt sein ), und sich gehorsam und wohl zu verhalten, gelobt, diesen Bedingungen nachzukommen und schwört U. Beer hatte in den vergangenen Jahren mit Erlaubnis des Vogts 30 lb h Hauptgut aufgenommen und verzinst und dafür seine Güter verschrieben, um damit Güter anderer ledig zu machen. Statt dieses Geld dafür und zu seinem Nutzen zu verwenden, hatte er es mit Spielen u.a. verschwendet und vertan. Um der völligen Verarmung von Weib und Kindern vorzubeugen, wurde er in Haft genommen.